§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website, die Erstellung der Website, die Einstellung der Website in das World Wide Web und deren Speicherung auf einem fremden Server (Host Providing).
(2) Die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(3) Die Website soll aus folgenden Bestandteilen bestehen:
bis zu 6 Web-Seiten, bis zu 10 Fotos, Grafiken und Logos, bis zu 6 Buttons für die Navigation, 1 Einbindung eines E-Mail-Kontaktformulars.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen.
(2) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 5.
(3) Konzeptphase:
Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail-Formulars.
(4) Entwurfsphase:
Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die
Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden.
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Vertragsentwurf ansehen...
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